Zusammenarbeit

Das Tanzhaus Zürich verfügt an der Wasserwerkstrasse 127a über drei Studios.

Diese können wie folgt genutzt werden:

  • Das Studio 1 kann in vierstündigen Slots à 50 Franken gemietet werden.
  • Das Studio 2 ist für Recherche- und Entwicklungs-Residenzen reserviert.
  • Das Studio 3 steht primär den Tanzhaus-Kompliz:innen sowie bei Verfügbarkeit anderen lokalen Künstler:innen für Proben und Recherchen gratis zur Verfügung.
  • Ausserdem vermieten wir Studio 2 und Bühne 2 an freien Wochenenden (Preise und Informationen auf Anfrage).
  • Technische Informationen zu den einzelnen Räumen gibt es hier.

Details sind hier aufgeführt:

Das Studio 1 (ca. 100m2 mit Spiegelwand, Probetonanlage, Arbeitslicht) vermieten wir von Montag bis Sonntag in vierstündigen Slots zu je 50 Franken für Kurse, Workshops und Proben.

Slot 1: 9:00 bis 13:00 Uhr
Slot 2: 13:30 bis 17:30 Uhr
Slot 3: 18:00 bis 22:00 Uhr

Konditionen
  • Das Tanzhaus Zürich publiziert auf der Webseite keine Anlässe, die durch Mieter:innen durchgeführt werden.
  • Es dürfen keine Publikumsveranstaltungen durchgeführt werden.
  • Es gibt keine technische Betreuung.
  • Es gelten Hausordnung und Tanzhaus-Mietvereinbarung.
Anfragen

Vermietungsanfragen nehmen wir gerne per Email oder Telefon +41 (0)44 350 26 10 entgegen. Unsere Reception ist von Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr geöffnet.

Das Studio 2 (ca. 115m2, Probetonanlage, Arbeitslicht) ist für Recherche- und Entwicklungs-Residenzen für lokale, nationale und internationale Künstler:innen reserviert.

Das Residenzprogramm im Tanzhaus Zürich stellt Künstler:innen Zeit und Raum in einer inspirierenden Umgebung zur Verfügung. Zudem schafft es Begegnungen mit dem Tanzhaus-Team und der lokalen Community.

Bewerbungen

Infos zum Bewerbungsverfahren für Residenzen gibt es hier.

Wir vergeben Studio 3 (ca. 100m2 , Probetonanlage, Arbeitslicht) tages- oder wochenweise kostenlos für Proben und Recherchen primär an die Tanzhaus-Kompliz:innen. Das Studio nutzen dürfen bei Verfügbarkeit ausserdem Künstler:innen,

  • die in einer Zürcher Gemeinschaft verankert sind und professionell im Bereich zeitgenössischer Tanz/Choreografie arbeiten – bzw.
  • die den ZHdK-Bachelor oder den HF-ZUB-Studiengang abgeschlossen haben – sowie
  • Tanzhaus-Profitrainings-Lehrer:innen.
Konditionen
  • Studio 3 darf von externen Künstler:innen nur für Proben und Recherche verwendet werden (keine Aufführungen, Sharings, Kurse oder Workshops).
  • Es gibt keine technische Betreuung.
  • Die maximale Nutzungsdauer beträgt zwei Wochen.
  • Es gilt die Hausordnung.
Anfragen

Anfragen für die kostenlose Nutzung von Studio 3 nehmen wir frühestens drei Monate im Voraus per Email entgegen.