Zusammenarbeit

Das Residenzprogramm im Tanzhaus Zürich stellt Künstler:innen Zeit und Raum in einer inspirierenden Umgebung zur Verfügung. Zudem schafft es Begegnungen mit dem Tanzhaus-Team und der lokalen Community.

Die neu 19-tägigen Recherche- und Entwicklungs-Residenzen (bisher 12 Tage) werden vergeben an Künstler:innen (max. 2 Personen)

  • die in einer Zürcher Gemeinschaft verankert sind und zum ersten Mal mit dem Tanzhaus kollaborieren möchten,
  • die bereits mit uns kollaboriert haben (Koproduktion/Kompliz:in, Show-Off, assoziiertes Festival) – sowie an
  • nationale und internationale Künstler:innen, die sich in einem etablierten Stadium ihrer Karriere befinden.

Bei der Vergabe der Residenzen erhalten Künstler:innen Vorrang

  • die aus einer persönlichen, gesellschaftlichen und/oder ästhetischen Dringlichkeit heraus arbeiten,
  • die eine Vision von Nachhaltigkeit als Teil ihrer Praxis haben.

Bei Interesse benötigen wir

  • eine kurze Projektskizze des Vorhabens (max. eine Seite),
  • ein paar Sätze, weshalb eine Residenz im Tanzhaus erwünscht ist,
  • einen CV,
  • Angaben zum (ungefähren) gewünschten Zeitraum,
  • falls vorhanden: Video-Links vergangener Arbeiten.

Bewerbungen nehmen wir gerne per Email entgegen.

Gerne kann die Projektskizze auch als Video- oder Audio-Format aufbereitet eingereicht werden: Videos bitte nur per Link (YouTube, Vimeo etc. ohne Download), Audiodateien als mp3/mp4, beides zusammen darf nicht länger als 2 Minuten sein. Technische Qualität wird – solange verständlich – nicht bewertet. Der CV muss in jedem Fall schriftlich im Mail angehängt werden.

Deadline

Die Deadline für Residenzen im 2. Halbjahr 2026 ist der 18. Januar 2026.

Die Residenzen werden durch ein Gremium bestehend aus Tanzhaus-Mitarbeitenden vergeben. Die Entscheide werden innerhalb eines Monats kommuniziert.

Konditionen

Lokale Künstler:innen erhalten eine Pauschale von CHF 900.- pro Person für max. zwei Personen auf Rechnung eines Vereins oder als Selbständigerwerbende:r (Nachweis erforderlich). Lokale Residenzgäste erhalten keine Reisekosten oder Übernachtungen erstattet.

Nationale und internationale Künstler:innen erhalten Per Diems (CHF 50.- pro Tag/Person für max. 2 Personen). Zudem übernehmen wir die Reisekosten innerhalb Europas (max. CHF 250.- pro Person; dem Klima zuliebe finanzieren wir ausschliesslich Zugreisen) sowie die Übernachtung in unserer Residenzwohnung.

Sharing

Freiwillige Work-in-Progress-Sharings am Freitag der zweiten Residenzwoche geben dem Publikum einen niederschwelligen Einblick in den Schaffensprozess sowie den Künstler:innen die Möglichkeit, sich mit dem Publikum auszutauschen.

Technik

Im Falle eines öffentlichen Sharings bieten wir acht Stunden technische Unterstützung. Diese beinhalten den Aufbau, die Betreuung des Sharings und den Abbau. Wir stellen zudem eine Probetonanlage mit digitalem Mischpult. Das Sharing sollte technisch einfach gehalten werden und darf 30 Minuten nicht überschreiten. Komplexere technische Anforderungen müssen mindestens zwei Wochen vor Residenzbeginn angemeldet werden. Die Details sowie die Planung für die Anwesenheit der Techniker:innen müssen frühzeitig mit Kaspar Schärer, Technische Leitung, vereinbart werden.