SHOW-OFF 2027: Jetzt bewerben!
11.05.2026 In eigener Sache
Tanzhaus Zürich sucht Skizzen für Kurzstücke
Show-Off ist die prozessorientierte Nachwuchsplattform des Tanzhaus Zürich, für die sich Künstler:innen, die am Anfang ihrer Karriere stehen, niederschwellig bewerben können.
Drei Künstler:innen oder Gruppen à maximal drei Personen werden ausgewählt, im Januar/Februar 2027 ein Kurzstück von maximal 20 Minuten von Anfang an zu erarbeiten und zum Abschluss dreimal öffentlich zu präsentieren. (Bestehende Stücke oder Projekte, die sich bereits in der Entstehungsphase befinden, werden nicht berücksichtigt.)
Die Choreografin Jessica Huber und der Tänzer/ Performer Ondrej Vidlar begleiten die Auswahl und den Prozess als Coaches.
Die ausgesuchten Projekte erhalten ein Stipendium von CHF 2000 pro Person* sowie technische und dramaturgische Unterstützung. Die Teilnehmenden können ausserdem während der Entwicklungszeit umsonst ins Profitraining.
Die Ausschreibung richtet sich an Tanz- und Performanceschaffende, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben und im Kanton Zürich leben oder einen starken Bezug zu Zürich haben.
Die Anwesenheit am Kick-off-Treffen vom 7. Januar 2027 sowie die Verfügbarkeit für die
Hauptprobe am 2. Februar, die Generalprobe
am 3. Februar und die Aufführungen vom 4.– 6.
Februar 2027 sind für alle ausgewählten Künstler:innen obligatorisch.
BEWERBUNG
Folgende Unterlagen einreichen an: show-off@tanzhaus-zuerich.ch
- Projektskizze (max. drei A4-Seiten)
Die Kurzstückideen müssen ohne grössere Büh- nenanpassungen und Requisiten funktionieren. - Kurzes Motivationsschreiben inkl. Zürich-Bezug (max. eine A4-Seite)
- CVs der Beteiligten sowie ggf. Video-Links (kein Download)
PRAKTISCHES
- Anmeldefrist: 28. Juni 2026
- Entscheid: Im Juli 2026
- Entwicklungszeitraum: 7. Januar bis 3. Februar 2027 (Raumvergabe in Absprache mit allen Teilnehmenden)
- Aufführungen: 4. bis 6. Februar 2027
*Gegen Rechnung von einer Vereinsstruktur.
Besteht keine solche, erfolgt eine Anstellung und der Betrag verringert sich um die Sozialkosten. Voraussetzung dafür ist eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz. Das Stipendium wird nur für jene Personen ausbezahlt, die aktiv an den Proben und Aufführungen teilnehmen.